Cookie-Richtlinie

Bei Gesundheitspraxis Naumann verwenden wir Cookies und ähnliche Technologien, damit unsere Website ordnungsgemäß funktioniert, ihre Leistung verbessert werden kann und wir – sofern zutreffend – besser verstehen können, wie Besucherinnen und Besucher unsere Gesundheits- und Wellnessinhalte nutzen.

Diese Cookie-Richtlinie erläutert, was Cookies sind, wie sie auf gesundheitspraxis-naumann.de eingesetzt werden können, für welche Cookies möglicherweise Ihre Einwilligung erforderlich ist und wie Sie Ihre Einstellungen verwalten können.

Unsere Website versteht sich als unabhängiges Informationsangebot zu Gesundheit und Wohlbefinden für Leserinnen und Leser in Deutschland und im deutschsprachigen Raum.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien oder vergleichbare Technologien, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Endgerät gespeichert oder von dort ausgelesen werden können.

Sie können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, beispielsweise um Einstellungen zu speichern, die Funktionsfähigkeit einer Website sicherzustellen, die Sicherheit zu verbessern, die Website-Leistung zu messen und zu verstehen, wie Besucherinnen und Besucher mit Online-Inhalten interagieren.

Nach den französischen und europäischen Datenschutzvorschriften wird zwischen Technologien unterschieden, die für einen ausdrücklich angeforderten Dienst unbedingt erforderlich sind, und solchen, für deren Einsatz zuvor eine Einwilligung erforderlich ist.

Notwendige Cookies

Einige Cookies können für den Betrieb, die Sicherheit oder die grundlegenden Funktionen der Website unbedingt erforderlich sein.

Diese Cookies können unter anderem folgende Funktionen unterstützen:

  • Sicherstellung wesentlicher Website-Funktionen
  • Speicherung von Cookie-Einstellungen
  • Unterstützung der Website-Sicherheit
  • Verwaltung technischer Sitzungen
  • Gewährleistung eines zuverlässigen Websitebetriebs
  • Unterstützung wesentlicher, von Besucherinnen und Besuchern angeforderter Funktionen

Wenn ein Cookie für einen vom Besucher ausdrücklich angeforderten Dienst oder für die elektronische Kommunikation unbedingt erforderlich ist, kann seine Verwendung nach den französischen Vorschriften ohne vorherige Einwilligung zulässig sein.

Cookies zur Analyse und Reichweitenmessung

Wir können Analyse- oder Reichweitenmessungstechnologien einsetzen, um besser zu verstehen, wie Besucherinnen und Besucher mit unserer Website und unseren Gesundheitsinformationen interagieren.

Diese Technologien können uns dabei helfen, Folgendes zu verstehen:

  • Welche Seiten aufgerufen werden
  • Wie Besucherinnen und Besucher durch die Website navigieren
  • Allgemeine Leistungsfähigkeit der Website
  • Technische Probleme, die Besucherinnen und Besucher beeinträchtigen
  • Welche Inhalte für unsere Zielgruppe hilfreich sind

Bestimmte Lösungen zur Reichweitenmessung können nach französischen Vorschriften von der Einwilligungspflicht ausgenommen sein, wenn sie bestimmte von der CNIL festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie ausschließlich der Reichweitenmessung durch den Websitebetreiber dienen und anonyme statistische Informationen erzeugen.

Wenn eine Analysetechnologie nicht unter eine anwendbare Ausnahme fällt, muss vor dem Einsatz des entsprechenden Cookies oder Trackers eine vorherige Einwilligung eingeholt werden.

Cookies für Präferenzen

Präferenz-Cookies können verwendet werden, um von Besucherinnen und Besuchern getroffene Einstellungen zu speichern, beispielsweise die Sprache oder bestimmte Website-Einstellungen.

Wenn diese Cookies für eine erwartete Website-Funktion erforderlich sind, die von der Besucherin oder dem Besucher ausdrücklich angefordert wurde, können sie unter eine anwendbare Ausnahme von der Einwilligungspflicht fallen.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies können Funktionen unterstützen, die das Nutzungserlebnis beim Besuch der Website verbessern.

Dazu kann beispielsweise die Speicherung ausgewählter Einstellungen, bestimmter Oberflächenoptionen oder die Aktivierung bestimmter von Besucherinnen und Besuchern angeforderter Funktionen gehören.

Die tatsächlich auf der Website eingesetzten Cookies sollten im Cookie-Verwaltungstool aufgeführt und aktualisiert werden, sobald sich die auf der Website verwendeten Technologien ändern.

Werbe- und Marketing-Cookies

Wenn Werbe-, Remarketing-, Social-Media- oder andere Marketingtechnologien eingesetzt werden, können diese Informationen über das Surfverhalten erfassen, um Werbung bereitzustellen oder deren Leistung zu messen.

Solche Technologien erfordern grundsätzlich eine vorherige Einwilligung, sofern keine anwendbare Ausnahme greift.

Nicht unbedingt erforderliche Werbe- oder Marketing-Cookies dürfen nicht gespeichert oder ausgelesen werden, bevor die erforderliche Einwilligung erteilt wurde.

Soziale Medien und eingebettete Inhalte

Einige Seiten können eingebettete Inhalte oder Verknüpfungen von Drittanbieterplattformen enthalten, beispielsweise Videos, Social-Media-Funktionen, Karten oder andere externe Dienste.

Inhalte von Drittanbietern können beim Laden Cookies oder ähnliche Technologien verwenden.

Soweit dies relevant ist, sollten Besucherinnen und Besucher über diese Technologien informiert werden und eine entsprechende Auswahlmöglichkeit erhalten, bevor nicht unbedingt erforderliche Tracker aktiviert werden.

Ihre Cookie-Einwilligung

Wenn eine Einwilligung erforderlich ist, sollte Besucherinnen und Besuchern vor dem Speichern oder Auslesen nicht unbedingt erforderlicher Cookies oder Tracker eine klare Auswahlmöglichkeit angeboten werden.

Nach den französischen Vorschriften sollte eine Einwilligung:

  • Freiwillig erteilt werden
  • Für einen bestimmten Zweck erfolgen
  • Auf ausreichender Information beruhen
  • Eindeutig sein
  • Durch eine klare positive Handlung erteilt werden

Das bloße weitere Nutzen der Website stellt keine wirksame Einwilligung für Cookies dar, für die eine Einwilligung erforderlich ist.

Die Möglichkeit, nicht unbedingt erforderliche Cookies abzulehnen, sollte ebenso einfach zugänglich sein wie die Möglichkeit, ihnen zuzustimmen.

Verwaltung Ihrer Cookie-Einstellungen

Sie können Ihre Cookie-Einstellungen über die auf der Website verfügbare Einwilligungsverwaltung verwalten.

Je nach den verfügbaren Funktionen können Sie:

Alle Cookies akzeptieren
Nicht unbedingt erforderliche Cookies ablehnen
Ihre Einstellungen anpassen

Ihre Einwilligung sollte jederzeit widerrufen werden können. Der Widerruf sollte dabei ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.

Wenn die Website eine Schaltfläche wie „Cookie-Einstellungen“ oder eine vergleichbare Funktion bereitstellt, sollte diese weiterhin zugänglich sein, damit Sie Ihre Auswahl zu einem späteren Zeitpunkt ändern können.

Browsereinstellungen

Sie können Cookies auch über die Einstellungen Ihres Browsers verwalten oder löschen.

Die meisten modernen Browser ermöglichen es Ihnen, Cookies zu blockieren, gespeicherte Cookies zu löschen oder Benachrichtigungen zu erhalten, bevor Cookies gespeichert werden.

Das Blockieren bestimmter Cookies kann die Funktionalität der Website beeinträchtigen, insbesondere wenn Cookies für von Ihnen angeforderte Funktionen technisch erforderlich sind.

Cookies von Drittanbietern

Einige Cookies können von Drittanbietern gesetzt werden.

Drittanbieter können technische Informationen oder Informationen über das Nutzungsverhalten entsprechend ihren eigenen Datenschutzerklärungen und vertraglichen Vereinbarungen verarbeiten.

Soweit relevant, sollte die Identität von Drittanbietern, die einwilligungsbasierte Tracker einsetzen, als Bestandteil der Cookie-Informationen für Besucherinnen und Besucher zugänglich gemacht werden. Die CNIL empfiehlt klare Informationen über die Zwecke der eingesetzten Tracker und die Identität der für die jeweilige Verarbeitung verantwortlichen Parteien.

Personenbezogene Daten und Cookies

Einige Cookies und Tracker können mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sein.

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die entsprechenden Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils anwendbaren französischen Datenschutzvorschriften.

Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Änderungen dieser Cookie-Richtlinie

Wir können diese Cookie-Richtlinie aktualisieren, wenn sich unsere Website, eingesetzte Cookies, Tracking-Technologien, Dienste von Drittanbietern oder geltende gesetzliche Anforderungen ändern.

Die jeweils aktuelle Fassung enthält das entsprechende Datum der letzten Aktualisierung.

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